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Zwischenprüfung Rechtswissenschaft

Aktuelle Hinweise

´Ü·É¾±²õ³¦³ó±ð²Ô±è°ùü´Ú³Ü²Ô²µ²õ³ú±ð³Ü²µ²Ô¾±²õ²õ±ð:
Mit der Änderung der SPO zum 15. März 2016 werden Zwischenprüfungszeugnisse nicht mehr automatisch, sondern nur noch auf Antrag ausgestellt (§ 36 Abs. 2 SPO). Wer also ein Zwischenprüfungszeugnis ausgestellt bekommen möchte, muss einen formlosen Antrag ans ±Ê°ùü´Ú³Ü²Ô²µ²õ²¹³¾³Ù Jura stellen, bzw. den Antrag elektronisch über cmlife stellen.